Gaumeisterschaft Blasrohr 2020

Offene Gaumeisterschaft   Blasrohrschießen

Wann?                        Samstag, 29. Februar 2020, 11.00 bis 18.00 Uhr
Wo?                             Schützenhaus FSG Rosenheim, Küpferlingstraße 62
Wer?                           Jeder vom Schützengau Rosenheim.
                                     Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht notwendig.
Wie?                            6 Probeschüsse
                                     60 Schuss (10 Runden à 6 Schuss) auf die Blasrohrscheibe des BSSB

Klasseneinteilung und Entfernung:

Bei mehr als 3 Teilnehmern je Klasse erfolgt getrennte Wertung nach m/w.
Es wird nach dem Regelwerk des BSSB (Stand Mai 2018) geschossen.

Blasrohre:                   Länge max. 160 cm, Rohrdurchmesser und Gewicht beliebig
                                      Zielhilfsmittel jeglicher Art am Blasrohr sind NICHT erlaubt

Pfeile:                           Pfeile jeglicher Bauart mit rundem Pfeilschaft
                                      der max. Durchmesser der Spitze beträgt 4 mm
                                      keine Jagdspitzen, Speerspitzen, Flechette usw.

Ausrüstung:                Kann ausgeliehen werden       Leihgebühr: 3 Eur
                                      Jugendliche bis 16 Jahre         Leihgebühr: Keine
                                      Bei der Anmeldung bitte angeben, ob Leihrohr benötigt wird.

Startgeld:                     Allgemeine Klasse                   3 Euro
                                       Jugendliche bis 16 Jahre         frei

Siegerehrung:             18:00 Uhr

Anmeldung:                Name, Vorname, Alter, Verein an
                                       mail@fsg-rosenheim.de   oder
                                       Peter Rupprecht, Tel.: 0172  9728 938

                                       Anmeldung bis Sonntag, 16. Februar 2020
                                       max. Teilnehmeranzahl: 84 (in der Reihenfolge der Anmeldung)

Schiedsrichter:            In Zweifelsfällen und Unregelmäßigkeiten entscheidet die
                                       Standaufsicht

Jeder Teilnehmer erkennt mit dem Antritt zum Wettkampf die Regeln und Vorgaben des Veranstalters an.

Jeder Teilnehmer erteilt mit der Anmeldung die Erlaubnis zur internen Verwendung seiner persönlichen Daten für den Wettkampf, sowie deren eventuelle Veröffentlichung in Ergebnis- und Teilnehmerlisten oder Zeitungsveröffentlichungen.

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